Wichtige Hinweise für Teilnehmende
- Keine Neuware: Verkauft werden dürfen nur gebrauchte Gegenstände aus dem eigenen Haushalt. Der gewerbsmäßige Verkauf von Neuware ist ohne Gewerbeschein nicht erlaubt.
- Nur auf Privatgrundstücken: Der Verkauf darf ausschließlich auf dem eigenen Grundstück stattfinden – also z. B. in der Garage, Einfahrt oder im Garten. Gehwege und öffentliche Flächen dürfen nicht genutzt werden.
- Lebensmittel: Der Verkauf von Lebensmitteln ist nur eingeschränkt erlaubt. Es dürfen keine abgelaufenen Lebensmittel angeboten werden und Inhaltsstoffe müssen gut sichtbar ausgezeichnet sein.
- Jugendschutz: Bitte beachtet die geltenden Bestimmungen des Jugendschutzes. Der Verkauf von Artikeln an Kinder oder Jugendliche, die nicht für Kinder oder Jugendliche geeignet sind, ist im Rahmen des Garagentrödels nicht erlaubt bzw. nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zulässig.
💰 Für die Teilnahme müssen wir aus rechtlichen Gründen in diesem Jahr leider eine kleine Anmeldegebühr von 2 € pro Stand erheben. Diese kommt den Organisations- und Werbekosten der Veranstaltung und den weiteren Dorfprojekten zugute. Wir sammeln das Geld am Tag der Veranstaltung ein.